Hier können Sie eintragen, welche Auslagen nötig waren, um den gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Es dürfen nur Auslagen angegeben werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Mahnverfahrens stehen und zur rechtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung gegenüber dem Schuldner notwendig sind.
Beantragen Sie den gerichtlichen Mahnbescheid über diese Internet-Formulare, fallen in der Regel nur Portokosten für das Versenden der Mahnunterlagen (Vollmacht, Rechnungen, Mahnungen o.ä.) an unsere Kanzlei an.
Beispiel:
In diesem Beispiel werden 0,56 EUR Porto und 1,30 EUR für ein Mahnformular angesetzt.
Bei der Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides über das Internet fallen
letztere Kosten jedoch nicht an.