Weitere rechtsanwaltliche Leistungen

Neben der Erwirkung von Mahnbescheiden können Rechtsanwälte noch folgende Leistungen erbringen:

[Image]  Auskunft und Beratung
[Image]  Zwangsvollstreckung
[Image]  Vertretung vor Gericht
[Image]  Unsere Kanzlei

 

Auskunft und Beratung
Für Fragen im Rahmen der Erwirkung von Mahnbescheiden stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Auskunft zur Seite. Dies gilt sowohl bei der Beantwortung von Fragen zu einem laufenden Mahnverfahren als auch zur Klärung der Sachlage, ob überhaupt ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden soll.

Beratungsleistungen im Rahmen der Erwirkung eines Mahnbescheides und einer ggf. folgenden Zwangsvollstreckung werden durch die Anwaltsgebühren im Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren abgedeckt.

Für die Klärung der Frage, ob es sinnvoll ist, einen Mahnbescheid zu erwirken oder ein anderes Vorgehen mehr Erfolg verspricht, ist eine Erstberatungsgebühr zu entrichten. Diese beläuft sich je nach Höhe der Forderung auf 10 € bis 180 €. Diese Gebühr entsteht nicht, wenn im Anschluss an die Beratung ein Mahnbescheid erwirkt wird, oder der Rechtsanwalt anderweitig für Sie tätig wird. In diesem Fall entsteht nur die Gebühr für das Mahnverfahren oder die für das anderweitige Tätigwerden des Anwalts zu entrichtende Gebühr.

[Image]  Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten
[Image]  Kosten beim Online-Mahnverfahren

Zum Seitenanfang

Zwangsvollstreckung
Zahlt der Schuldner auch nicht, nachdem Sie den gerichtlichen Mahnbescheid gegen Ihn erwirkt haben, wird der Ihre Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung für Sie tätig, sofern Sie dies wünschen. In diesem Fall erwirkt er für Sie einen Vollstreckungsbescheid, mit dem Ihre Forderung über einen Gerichtsvollzieher beim Schuldner eingefordert werden kann. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung übernimmt der Anwalt ebenfalls die Beauftragung des Gerichtsvollziehers und die Abwicklung der im Rahmen der Zwangsvollstreckung notwendigen rechtlichen Schritte.

[Image]  Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten

Zum Seitenanfang

Vertretung vor Gericht
Legt der Schuldner Ihrer Forderung Widerspruch gegen Ihren Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ein, bestreitet dieser also die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem geklärt wird, inwieweit die Forderung rechtmäßig ist und damit vom Schuldner beglichen werden muss.

In einem solchen Gerichtsverfahren kann Sie ebenfalls der mit Ihrer Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt vertreten, sofern Sie dies wünschen.

In manchen Fällen ist es sinnvoller, statt Forderungen über einen Mahnbescheid einzutreiben, diese gleich über ein Gericht vom Schuldner einzufordern. Auch in diesen Fällen ist die Heranziehung eines Rechtsanwaltes zu bedenken.

[Image]  Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten

Zum Seitenanfang

Unsere Kanzlei
Diese Internet-Seiten werden Ihnen zur Verfügung gestellt von:


advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Vorstand
Petra Steude, Rechtsanwältin

Agnesstraße 34
44791 Bochum

Tel.: 0234-9586526
Fax: 0234-9586527

E-Mail: mail@advoprax.de
Internet: http://www.advoprax.de

Auf den Internet-Seiten der Kanzlei finden Sie ein umfangreiches Informationsangebot zu folgenden Rechtsgebieten:

[Image]  Zwangsvollstreckungsrecht
[Image]  Online-Recht
[Image]  Reiserecht
[Image]  Arzthaftungsrecht
[Image]  Sozialrecht
[Image]  Familienrecht
[Image]  Verkehrsrecht
[Image]  Versicherungsrecht
[Image]  Vertrags- und Kaufrecht
[Image]  Verwaltungsrecht

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Zum Seitenanfang