Weitere rechtsanwaltliche Leistungen Neben der Erwirkung von Mahnbescheiden können Rechtsanwälte noch folgende Leistungen erbringen:
Auskunft und Beratung
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Auskunft und Beratung | ||
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Fragen im Rahmen der Erwirkung von Mahnbescheiden stehen wir Ihnen gerne mit Rat und
Auskunft zur Seite. Dies gilt sowohl bei der Beantwortung von Fragen zu einem laufenden
Mahnverfahren als auch zur Klärung der Sachlage, ob überhaupt ein gerichtlicher
Mahnbescheid erwirkt werden soll. Beratungsleistungen im Rahmen der Erwirkung eines Mahnbescheides und einer ggf. folgenden Zwangsvollstreckung werden durch die Anwaltsgebühren im Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren abgedeckt. Für die Klärung der Frage, ob es sinnvoll ist, einen Mahnbescheid
zu erwirken oder ein anderes Vorgehen mehr Erfolg verspricht, ist eine
Erstberatungsgebühr zu entrichten. Diese beläuft sich je nach Höhe der Forderung auf
10 € bis 180 €. Diese Gebühr entsteht nicht, wenn im Anschluss an die Beratung
ein Mahnbescheid erwirkt wird, oder der Rechtsanwalt anderweitig für Sie tätig wird. In
diesem Fall entsteht nur die Gebühr für das Mahnverfahren oder die für das anderweitige
Tätigwerden des Anwalts zu entrichtende Gebühr. |
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Zwangsvollstreckung | ||
Zahlt der Schuldner auch nicht, nachdem Sie den gerichtlichen Mahnbescheid gegen Ihn erwirkt haben, wird der Ihre Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung für Sie tätig, sofern Sie dies wünschen. In diesem Fall erwirkt er für Sie einen Vollstreckungsbescheid, mit dem Ihre Forderung über einen Gerichtsvollzieher beim Schuldner eingefordert werden kann. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung übernimmt der Anwalt ebenfalls die Beauftragung des Gerichtsvollziehers und die Abwicklung der im Rahmen der Zwangsvollstreckung notwendigen rechtlichen Schritte. | ||
Vertretung vor Gericht | ||
Legt der Schuldner
Ihrer Forderung Widerspruch gegen Ihren Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ein, bestreitet
dieser also die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in
dem geklärt wird, inwieweit die Forderung rechtmäßig ist und damit vom Schuldner
beglichen werden muss. In einem solchen Gerichtsverfahren kann Sie ebenfalls der mit Ihrer Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt vertreten, sofern Sie dies wünschen. In manchen Fällen ist es sinnvoller, statt Forderungen über einen Mahnbescheid einzutreiben, diese gleich über ein Gericht vom Schuldner einzufordern. Auch in diesen Fällen ist die Heranziehung eines Rechtsanwaltes zu bedenken. |
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Unsere Kanzlei | ||
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