Kosten der Vollstreckung und Pfändung

Je nach dem welche Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, fallen unterschiedliche Kosten an:

[Image] Kosten für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
[Image] Kosten bei der Pfändung in Forderung und Rechte (z.B. Konto oder Einkommen)
[Image] Kosten bei der Vollstreckung in Immobilien

 

Kosten für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen

Kosten von Gerichtsvollzieher und Rechtsanwalt: 

  • Der Gerichtsvollzieher erhebt für seine Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichtsvollzieher- Kostengesetz. Für die verschiedenen Tätigkeiten fallen unterschiedliche Kosten an. Werden mehrere Tätigkeiten durchgeführt, addieren sich die Gebühren. Nachfolgend sind die wichtigsten Tätigkeiten und Gebühren aufgelistet:

Tätigkeit des Gerichtsvollziehers

Gebühr in für Gerichtsvollzieher

Zustellungen

 

persönliche Zustellung (z.B von PfÜB und EV-Ladung)

7,50

Zustellung durch die Post

2,50

Vergebliche Zustellung, Rücknahme

2,50

 

 

Vollstreckungsmaßnahmen

 

Vorpfändung

12,50

Pfändung

20,00

Sonstige Erledigung

12,50

Entfernung aus dem Gewahrsam

12,50

Wegnahme beweglicher Sachen

20,00

Wegnahme von Personen

40,00

Räumung

75,00

Beseitigung von Widerstand

40,00

Abnahme Eidesstattliche Versicherung

30,00

Verhaftung

30,00

Versteigerung

40,00

Neuer Vollstreckungstitel

7,50

Bewachung von Schiffen u.ä.

75,00

 

 

Zusätzliche Gebühren

 

Einstellung

12,50 - oder 25,00

Zeitzuschlag

15,00

Schreibauslagen je Seite

0,50

                       ab Seite 51

0,15

Beglaubigungen je Seite

0,50

 

 

Hebegebühr/Wegepauschale

 

Hebegebühr (z.B. bei Ratenzahlung)

3,00

Wegepauschale bis zu 10 km

2,50

                      bis zu 20 km

5,00

                      bis zu 30 km

7,50

                      mehr als 30 km

10,00

 

 

Auslagenpauschale

 

20 % der zu erhebenden Gebühren

3,00-10,00

PfÜB: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, z.B. für Einkommens- o. Kontenpfändungen
EV: Eidesstattliche Versicherung/ Abgabe Vermögensauskunft

  • Wird ein Rechtsanwalt zur Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme eingeschaltet, erhält dieser dafür eine 0,3-fache Gebühr nach der unter dem folgendem Link aufgeführten Tabelle:
    [Image]  Rechtsanwaltsgebühren

Zusätzlich zu diesen Grundgebühren fallen noch Auslagen für Portokosten sowie die Mehrwertsteuer an.

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Kosten bei der Pfändung in Forderung und Rechte

Kosten bei der Pfändung in Forderungen und Rechte (insbes. Konten- und Einkommenspfändung): 

  • der Rechtsanwalt erhält für einen Antrag auf Forderungspfändung eine 0,3-fache Gebühr
    [Image]  Rechtsanwaltsgebühren

  • beim Vollstreckungsgericht entsteht eine Festgebühr von € 15,00

  • zusätzlich fallen Zustellungskosten für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) an Drittschuldner und Schuldner an (zwischen € 20,00,- und € 30,00,- je Zustellung)

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Kosten bei der Vollstreckung in Immobilien

Kosten bei der Vollstreckung in Immobilien:

Bei der Eintragung einer Zwangshypothek

  • der Anwalt erhält eine 0,3-fache Gebühr
    [Image]  Rechtsanwaltsgebühren

  • das Grundbuchamt erhält eine volle Gebühr nach der Kostenordnung

Bei dem Antrag auf Zwangsversteigerung:

  • der Anwalt erhält für den Zwangsversteigerungsantrag eine 0,4-fache Gebühr und für die Teilnahme am Versteigerungstermin eine weitere 0,4-fache Gebühr und für die Teilnahme am Verteilungsverfahren eine 0,3-fache Gebühr
    [Image]  Rechtsanwaltsgebühren

  • das Gericht erhält eine 0,3-fache Gebühr für die Anordnung der Zwangsversteigerung nach dem Gerichtskostengesetz 
    [Image]  Gerichtsgebühren

  • für das weitere Verfahren und den Versteigerungstermin entsteht eine weitere 0,3-fache Gebühr, die sich nach dem Verkehrswert des Gesamtgrundstücks richtet; hinzu kommen oftmals die Gutachterkosten für die Bemessung des Verkehrswertes. Diese können 500 € bis 1.000 € erreichen. 

  • Wichtig: Bei dieser erheblichen Kostenbelastung muss der Gläubiger vor allem bei einer kleineren Forderung sehr genau abwägen, ob das geringste Gebot vertretbar niedrig ist und überhaupt Aussicht besteht, dass sich ein Bieter findet

Bei dem Antrag auf Zwangsverwaltung

  • Der Einsatz eines Zwangsverwalters ist zu vergüten. Für bestimmte Banken und Behörden als Gläubiger besteht die Möglichkeit, einen ihrer Mitarbeiter als Instituts-Zwangsverwalter vorzuschlagen. Dieser Verwalter erhält keine Vergütung, sondern nur seine baren Auslagen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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