Vollmacht

Folgende Vollmacht wird benötigt, damit zukünftig alle Mahnbescheide, die Sie über unseren kennwortgeschützten
Zugang beantragen, in Ihrem Auftrag von uns bei Gericht für Sie erwirkt werden können. Nachdem Sie die Vollmacht
 ausgedruckt und unterzeichnet haben, können Sie uns diese zufaxen (0234-9586527) oder per Post zusenden
(advoprax AG, Agnesstraße 22+34, 44791 Bochum).

Füllen Sie jedoch zunächst bitte folgendes Feld aus:

Vollmacht
Rechtsanwälte der advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße
Agnesstraße 22+34           
44791 Bochum                
Tel. 0234-9586526
Fax. 0234-9586527
.

Zustellungen werden nur an den
/die Bevollmächtigte(n) erbeten!

Hiermit wird in Sachen
Ihr Name bzw. Name Ihres Unternehmens
.
wegen Forderungsbeitreibung

Vollmacht erteilt

1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und
Zurücknahme von Widerklagen;

2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art

3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegen-
nahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsverstei-
gerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbe- sondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechts mittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleiche, oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, ins besondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstatten Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

Der Unterschreibende wurde darüber aufgeklärt, dass der anwaltlichen Vergütungsberechnung gem. § 49 b Abs. 5 BRAO weder Bertragsrahmen- noch Festgebühren zugrunde zu legen sind. Die Gebühren werden vielmehr nach dem Gegenstandswert berechnet.

Der Unterschreibende erklärt sich damit einverstanden, dass entstehende Anwaltsgebühren und Auslagen mit Beträgen verrechnet werden, die vom Gegner beigetrieben werden.

Alle im Zuge des Beitreibungsauftrages durchzuführenden Maßnahmen werden erst bei Zahlung durch den Schuldner abgerechnet oder nachdem der Auftrag auf Wunsch des Mandanten beendet wird oder der Mandant in der Angelegenheit keine weiteren Maßnahmen mehr beauftragt und die advoprax AG aus diesem Grund die Verfolgung der Angelegenheit einstellt, indem sie diese abrechnet.

Als Gerichtsstand gegenüber Gewerbetreibenden und Freiberuflern wird Bochum vereinbart.

 

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Datum
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Unterschrift