Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Muss der Gläubiger erkennen, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, können ggf. folgende Maßnahmen ergriffen werden. Strafrechtliche
Konsequenzen
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Strafrechtliche Konsequenzen |
Folgende Straftatbestände kommen in der Vollstreckungspraxis vor:
Wichtig: Sollte es zu einer Anzeige durch den Gläubiger und somit zu einem Strafverfahren und Verurteilung kommen, verschlechtern sich die Vollstreckungsaussichten des Gläubigers drastisch. In der Regel wird eine Geldstrafe zu Lasten des Angeklagten (Schuldners) verhängt, so dass dieser noch weitere Schulden hat. Auf diese Geldstrafe zahlt der Schuldner vorrangig, da ihm ansonsten Ersatzfreiheitsstrafe droht. Wenn möglich und zumutbar, sollte der Gläubiger zunächst von einer Anzeige absehen und den Schuldner auffordern, eine Anzeige zu vermeiden. Ist jedoch der Schuldner nicht mehr auffindbar, da er offensichtlich auf der Flucht vor seinen Gläubigern untergetaucht ist, besteht durch eine Strafanzeige die Möglichkeit, auf diesem Weg den Schuldner durch die Strafverfolgungsbehörden zu ermitteln und dingfest zu machen. Dadurch besteht wiederum die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner in die Wege zu leiten. |
Spätere Vollstreckungsversuche |
Wenn der Schuldner wirklich zahlungsunfähig ist, ergeben sich folgende Konsequenzen:
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Verkauf des Schuldtitels an ein Inkassounternehmen |
Wurde gegen den Schuldner ein Vollstreckungstitel erwirkt, die Vollstreckungsversuche aber blieben erfolglos, ist es möglich die Forderung an ein Inkassounternehmen zu verkaufen, die gewerbsmäßig ausgeklagte Forderungen aufkaufen. Die Preise betragen jedoch regelmäßig ca. 5% der ausgeklagten Forderung und weniger. |
Zahlungsfähigkeit eines Kunden vor einem Geschäftsabschluss prüfen |
Im Internet stehen
Datenbanken zur Verfügung, in denen Schuldner gespeichert werden, die als
zahlungsunfähig oder -unwillig aufgefallen sind. Mit Hilfe dieser
Datenbanken lässt sich vor Abschluss eines Geschäftes die Zahlungsmoral
von Kunden überprüfen. Supercheck stellt beispielsweise eine Interessengemeinschaft für Anbieter von Leistungen im Internet dar, bei der Mitglieder für eine solche Datenbank abfragen und auch zahlungsunfähige bzw. -unwillige Kunden eintragen können. |
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |