Schritt 18: Schuldner hat keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Um die geeignete Vollstreckungsmaßnahme (z.B.: Sach-, Konten- oder Einkommenspfändung) einleiten zu können, fragen wir zunächst bei Ihnen nach, welche Informationen Sie bezüglich der möglichen Maßnahmen vom Schuldner besitzen könnten.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 21: Sachpfändung
[Image] Schritt 22: Kontopfändung
[Image] Schritt 23: Einkommenspfändung
[Image] Schritt 24: Sonstige Vollstreckungsmaßnahmen

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 17: Anfrage beim zuständigen Amtsgericht. ob der Schuldner in Schuldnerregister eingetragen ist.