Um die geeignete Vollstreckungsmaßnahme (z.B.: Sach-, Konten- oder Einkommenspfändung) einleiten zu können, fragen wir zunächst bei Ihnen nach, welche Informationen Sie bezüglich der möglichen Maßnahmen vom Schuldner besitzen könnten.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
21: Sachpfändung
Schritt
22: Kontopfändung
Schritt
23: Einkommenspfändung
Schritt
24: Sonstige Vollstreckungsmaßnahmen
Vorherige Schritte:
Schritt
17: Anfrage beim zuständigen Amtsgericht. ob der Schuldner in Schuldnerregister
eingetragen ist.