Schritt 9: Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides:

Dieser Antrag kann 14 Tage nach Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner beim zuständigen Gericht gestellt werden. Erhebt der Schuldner in dieser Frist jedoch Widerspruch, kann der Antrag nicht gestellt werden.

Der Vollstreckungsbescheid ist die Voraussetzung zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner, sofern er sich weigert, auch auf diesen Bescheid hin die ausstehende Forderung zu begleichen.

Der Vollstreckungsbescheid gibt dem Gläubiger die Möglichkeit über einen Zeitraum von 30 Jahren gegen den Schuldner (sofern es sich um eine Privatperson handelt) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Ohne Erlangung dieses Titels, verjähren die meisten Forderungen bereits nach Ablauf von 2-4 Jahren.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 10: Erlass Vollstreckungsbescheid

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 7: Teilzahlung oder keine Zahlung des Schuldners