Vorteile und Merkmale des automatisierten Mahnverfahrens (Datenträgeraustauschverfahren)                                                                             

Bei der Erwirkung von gerichtlichen Mahnbescheiden bedient sich unsere Kanzlei falls technisch möglich des automatisierten Mahnverfahrens. Dieses Verfahren weist folgende Merkmale auf und bietet im Vergleich zum Mahnverfahren mittels "Papier"-Formular nachfolgend aufgeführte Vorteile:

[Image]  Schnelligkeit
[Image]  Arbeitsaufwand
[Image]  Kosten
[Image]  Vertretung durch einen Anwalt im weiteren gerichtlichen Verfahren
[Image]  Erfolgschancen

Schnelligkeit
Mahnbescheid in der Regel innerhalb von drei bis fünf Werktagen - Die Bearbeitung von Mahnbescheiden, die per "Papier"-Formular an die Mahngerichte weitergeleitet werden, dauert normalerweise zwei bis sechs Wochen. Bei der Nutzung des automatisierten Mahnverfahrens, das wir zur Übertragung der Daten zum Mahngericht einsetzen, wird der Mahnbescheid innerhalb weniger Werktage erwirkt, im Normalfall bereits nach 3 bis 5 Werktagen, sofern eine Datenübermittlung zum Mahngericht mittels Datenträger möglich ist.

Ablauf des automatisierten Mahnverfahrens - Sobald die zur Erwirkung des Mahnbescheides erforderlichen Daten beim Teilnehmer am automatisierten Mahnverfahren (z.B. unserer Kanzlei) eingehen, werden diese durch eine spezielle Mahnsoftware auf einen Datenträger übertragen, der an das zuständige Mahngericht gesendet wird. Der Datenträger wird beim Mahngericht in der Regel am gleichen oder folgenden Tag nach Posteingang eingelesen, noch am selben Tag erlassen und an den Schuldner versendet.

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Arbeitsaufwand
Spart das automatisierte Mahnverfahren Ihnen in der Regel gegenüber dem "Papier"-Formularverfahren erhebliche Zeit, so stellt die Übermittlung der zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides erforderlichen Daten via Internet eine weitere Vereinfachung und Zeitersparnis dar. Der persönliche Besuch eines Rechtsanwaltes entfällt.

Angepasste Formulare - Der Kauf von Mahnanträgen, das Ausfüllen der regelmäßig nicht sehr einfach verständlichen Formulare, das Absenden des Bescheids an das Gericht und andere Tätigkeiten, die sonst mit der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides verbunden sind, entfallen.

Keine Einzahlung von Gerichtsgebühren - Es entfällt der Weg die Kosten für einen Mahnbescheid per Gerichtskostenmarken einzuzahlen, die zuvor beim Amtsgericht erworben werden müssen. Zahlen Sie nicht auf diese Weise die Gebühren an das Gericht, erhalten Sie nach etwa 2 bis 5 Wochen, je nach Arbeitsbelastung des Gerichts, eine Aufforderung, die Gebühr per Überweisung einzuzahlen, erst nach Eingang der Gebühr bei der Gerichtskasse wird dann der Mahnbescheid zugestellt. Beim automatisierten Mahnverfahren werden die Gerichtsgebühren erst nach Erlass des Mahnbescheides fällig.

Fehlende Informationen - Häufig ist vom Schuldner gegen den ein Mahnbescheid erwirkt werden soll keine korrekte Firmenbezeichnung bzw. Adresse vorhanden. Da diese aber zum Ausfüllen des Mahnbescheides unbedingt notwendig ist, müssen u.U. beim Handelsregister oder Gewerberegister Auskünfte eingeholt werden. Auch diese Tätigkeiten können von uns übernommen werden. Für hierbei ggf. anfallende Kosten siehe "Kosten des Mahnverfahrens".

Überwachung des Zahlungseinganges - Mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides ist nach Erlass des Mahnbescheides die Überwachung des Eingangs von Zahlungen des Schuldners verbunden, ebenso die Vorantreibung des Verfahrens und sofern Sie dies wünschen, können die beauftragten Anwälte Sie ebenfalls in einem Gerichtsverfahren vertreten, wenn der Schuldner Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegt.

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Kosten
Kosten für Nutzung dieser Internet-Seiten - Für die Nutzung dieser Internet-Seiten zur Übermittlung der notwendigen Daten zur Erwirkung eines Mahnbescheides fallen keine Kosten an. Für das Mahnverfahren entstehen grundsätzlich Anwalts- und Gerichtskosten, jedoch

sind Anwaltskosten beim erfolgreicher Durchsetzung einer Forderung vom Schuldner zu zahlen - Alle Kosten die mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes verbunden sind, werden wenn die Durchsetzung Ihrer Forderung bei einem säumigen Kunden erfolgreich ist - der Schuldner zahlt also - von diesem erstattet.

sind Gerichtskosten bei erfolgreicher Durchsetzung einer Forderung vom Schuldner zu zahlen - Die für den Mahnbescheid anfallenden Gerichtskosten müssen zunächst direkt nach Erlass des Mahnbescheides bezahlt werden. Ist der gerichtliche Mahnbescheid erfolgreich - der Schuldner zahlt also - werden diese Gebühren durch den Schuldner erstattet.

Kosten für eine eigene Mahnabteilung - Beauftragen Sie eigenes Personal, das sich mit der Erstellung und Überprüfung von Mahnanträgen sowie der Verwaltung der Debitorenbuchhaltung beschäftigt, können Sie Sie diese im Gegensatz zu den Gebühren, die für einen Rechtsanwalt entstehen, nicht vom Schuldner als Verzugsschaden erstattet bekommen.

Kosten für Mahnsoftware - Zur Übermittlung der Daten zum zuständigen Mahngericht wird eine spezielle Mahnsoftware eingesetzt. Nur durch diese Software ist die Teilnahme am automatisierten Mahnverfahren mit den Mahngerichten möglich. Hierfür entstehen Ihnen keine Mehrkosten.

Zu den Kosten können Sie sich zusätzlich noch auf folgender Seite informieren:

[Image]  Kosten beim Mahnverfahren

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Vertretung durch einen Anwalt im weiteren gerichtlichen Verfahren
Anwaltliche Vertretung bei Widerspruch des Schuldners - Wenn Sie einen Mahnantrag erwirkt haben und es tritt der Fall ein, dass der Gegner Widerspruch einlegt, geht der Mahnantrag, wenn Sie dies wünschen, automatisch in ein gerichtliches Verfahren über. Vor Gericht wird dann über die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung entschieden. Dort müssen Sie Ihre Forderung zunächst mittels eines Klageantrages begründen. Vor dem Amtsgericht dürfen Sie sich zwar noch selbst vertreten, um aber seine Interessen wirksam vor Gericht vertreten zu können, ist spätestens zu diesem Zeitpunkt zu überlegen, ob nicht ohnehin ein Anwalt hinzugezogen werden sollte.

Vorausschauende Konsultation eines Anwaltes vor Beantragung eines Mahnbescheides: Bevor Sie den Mahnbescheid online beantragen, können Sie auch zuvor uns oder einen anderen Anwalt konsultieren, damit der Anwalt für Sie klären kann, ob die Durchsetzung der Forderung erfolgversprechend ist, ob nicht gleich eine Klage vor Gericht erhoben werden sollte, ...



Rechtsanwältin Petra Steude

Agnesstraße 34
44791 Bochum

Tel.: 0234-9586526
Fax: 0234-9586527

E-Mail: mail@rechtspraxis.de
Internet: http://www.rechtspraxis.de

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Erfolgschancen
Weitere Vorteile des automatisierten Mahnverfahrens ergeben sich wie folgt:

Schneller als andere Gläubiger - Durch die schnelle Erwirkung eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides sind Sie in der Lage insbesondere bei säumigen Schuldner, deren Zahlungsfähigkeit fraglich ist, vor anderen Gläubigern Ihre Forderung geltend zu machen.

Schnelle Mahnungen verdeutlichen die Ernsthaftigkeit des Anliegens - Eine schnelle zeitliche Abfolge von Mahnung sowie gerichtlichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid unterstreicht gegenüber dem Schuldner deutlich die Ernsthaftigkeit, mit der Sie Ihre Forderungen durchzusetzen. Dieser Ruf steigert die Erfolgschancen für die Zukunft und wirkt u.U. auch gegenüber anderen Schuldnern.

Vollstreckung auch noch bis zu 30 Jahren möglich - Auch wenn sich aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Ihre Forderungen nicht sofort vollstrecken lässt, mit einem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil können Sie Ihre Forderung 30 Jahre lang gerichtlich eintreiben lassen, so dass die Möglichkeit besteht auch später noch an Ihr Geld zu kommen. Erwirken Sie keinen solchen Bescheid verjähren Forderungen zumeist schon nach zwei bis vier Jahren.

Mit den Vorteilen des automatisierten Mahnverfahrens sowie zur Erwirken eines Mahnbescheides durch einen Anwalt beschäftigen sich ebenfalls folgende Beiträge von RA Dirk Lohbeck:
[Image]  Strategien der raschen Forderungstitulierung und -beitreibung
[Image]  Schneller an Geld und Titel durch das elektronische (automatisierte) Mahnverfahren

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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