Kosten im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren (Stand: ab 01.07.04) Folgende Kosten entstehen im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens:
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| Allgemeines zu den Kosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bei arbeitsrechtlichen
Mahnverfahren trägt grundsätzlich jede der Parteien, also Schuldner und
Gläubiger Kosten für das Gericht sowie die Beauftragung eines
Rechtsanwalts selbst. Anders als in Angelegenheiten vor Zivilgerichten
sind diese Gebühren, auch wenn der Gläubiger seinen Anspruch durchsetzen
kann und der Schuldner die Forderung begleicht, nicht vom Schuldner
zu tragen. Rechtschutzversicherung - Besitzen Sie eine Rechtschutzversicherung auch für arbeitsrechtliche Rechtsangelegenheiten übernimmt diese in aller Regel die gesamten Kosten für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren. |
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| Vorgerichtliche Kosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Unter vorgerichtliche
Kosten fallen jene Ausgaben, die Ihnen vor der Beantragung des
Mahnverfahrens entstanden sind, z.B. in dem Sie den Arbeitgeber mehrfach
aufgefordert haben, den ausstehenden Lohn zu begleichen.
Zu typischen vorgerichtlichen Kosten zählen:
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| Kosten für das Erwirken eines gerichtlichen Mahnbescheides und der Zwangsvollstreckung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berechnung der
Gerichtskosten - Die Gebühren, die das Arbeitsgericht für den
Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides verlangt, richten sich nach der Höhe der
Forderungssumme:
Zustellgebühren - Zusätzlich zu den aufgeführten Gerichtsgebühren werden dem € 4,50 für die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner erhoben. Bei mehreren Schuldner fällt diese Gebühr für jeden Schuldner an. Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für den Erlass des Vollstreckungsbescheid keine weitere Gerichtsgebühr erhoben. Fälligkeit der Gebühren - Die Gerichtsgebühren werden dem Gläubiger (Antragsteller des Mahnbescheids) vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens in Rechnung gestellt. Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, wird für das arbeitsgerichtliche Klageverfahren eine Gebühr fällig, auf die die Mahngebühr angerechnet wird. Die Gerichtsgebühr beträgt das einfache bis 4,7-fache der Mahngebühr. Beträgt die Forderungssumme z.B. € 2.500 werden für den Erlass des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides somit € 50,00 fällig. Die Gerichtskosten für ein u.U. folgendes Gerichtsverfahren betragen in der Regel zusätzlich € 75,00. Zahlung des Schuldners - Die für anfallenden Gerichtskosten sind in jedem Fall vom Gläubiger oder dessen Rechtschutzversicherung zu tragen, auch wenn der Gläubiger die Forderung aufgrund des Mahnverfahrens vollständig begleicht. |
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| Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berechnung der
Anwaltsgebühren - Wird zur Durchführung der Beantragung eines
Mahnbescheides ein Rechtsanwalt beauftragt, werden die Rechtsanwaltsgebühren wie die
Gerichtsgebühren entsprechend der Forderungssumme erhoben:
Umfang der Tätigkeit - Der Rechtsanwalt erhält für das gesamte Mahnverfahren von Mahnung bis zum Erlass eines Mahnbescheides eine Gebühr. Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides vom Anwalt zusätzlich die halbe Gebühr, entsprechend der in der Tabelle angegebenen Forderungssumme erhoben. Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, in dem der Rechtsanwalt eine Begründung anfertigen muss, warum der Forderungsanspruch gegen den Schuldner begründet ist. Für diese Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine weitere 0,3-fache Verhandlungsgebühr. Zusätzlich fällt eine Terminsgebühr an, wenn es im Verlauf des Verfahrens zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine 1,2-fache Terminsgebühr fällt an, wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, bei der der Schuldner anwesend bzw. vertreten ist. Stattdessen fällt nur eine 0,5-fache Terminsgebühr an, wenn der Schuldner bei der gerichtlichen Verhandlung nicht anwesend oder vertreten ist. Zahlung des Schuldners - Die für Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid fälligen Anwaltskosten sind in jedem Fall vom Gläubiger oder dessen Rechtschutzversicherung zu tragen, auch wenn der Gläubiger die Forderung aufgrund des Mahnverfahrens vollständig begleicht. |
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Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |