Kosten im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren

Folgende Kosten entstehen im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens:

[Image]  Allgemeines zu den Kosten
[Image]  Vorgerichtliche Kosten
[Image]  Gerichtskosten
[Image]  Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes
[Image]  Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Allgemeines zu den Kosten
Bei arbeitsrechtlichen Mahnverfahren trägt grundsätzlich jede der Parteien, also sowohl Schuldner als auch Gläubiger, die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts selbst. Anders als in Angelegenheiten vor Zivilgerichten sind diese Gebühren, auch wenn der Gläubiger seinen Anspruch durchsetzen kann und der Schuldner die Forderung begleicht, nicht vom Schuldner zu tragen.

Rechtschutzversicherung - Besitzen Sie eine Rechtschutzversicherung auch für arbeitsrechtliche Rechtsangelegenheiten übernimmt diese in aller Regel die gesamten Kosten für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren.

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Vorgerichtliche Kosten
Unter vorgerichtliche Kosten fallen jene Ausgaben, die Ihnen vor der Beantragung des Mahnverfahrens entstanden sind, z.B. in dem Sie den Arbeitgeber mehrfach aufgefordert haben, den ausstehenden Lohn zu begleichen.

Zu typischen vorgerichtlichen Kosten zählen:

  • Portokosten
  • Verzugszinsen
  • Kosten für die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners
  • Kosten für Mahnschreiben (gerichtlich anerkannt sind hier 2,50 €/ Mahnung)

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Kosten für das Erwirken eines gerichtlichen Mahnbescheides und der Zwangsvollstreckung
Zustellgebühren - Für die Übersendung des Mahnbescheides können Zustellgebühren in Höhe von € 4,50 fanfallen. Bei mehreren Schuldnern fällt diese Gebühr für jeden Schuldner einzeln an.

Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für den Erlass des Vollstreckungsbescheides eine Gerichtsgebühr erhoben.

Die Gebühren, die das Arbeitsgericht für den Erlass eines gerichtlichen Vollstreckungsbescheides verlangt, richten sich nach der Höhe der Forderungssumme:

Forderungssumme
bis x.xxx €

Gerichtsgebühr in €

Forderungssumme
bis x.xxx €

Gerichtsgebühr in €

900

18

5.000

48,4

1.200

22

6.000

54,4

1.500

26

7.000

60,4

2.000

29,2

8.000

66,4

2.500

32,4

9.000

72,4

3.000

35,6

10.000

78,4

3.500

38,8

13.000

87,6

4.000

42

16.000

96,80

4.500

45,2

19.000

108

Fälligkeit der Gebühren - Die Gerichtsgebühren werden dem Gläubiger (Antragsteller des Mahnbescheids) vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens in Rechnung gestellt.

Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über. Für das arbeitsgerichtliche Klageverfahren wird eine Gebühr fällig, auf die die Mahngebühr angerechnet wird. Die Gerichtsgebühr beträgt das einfache bis 5-fache der Mahngebühr. Beträgt die Forderungssumme z.B. € 2.500 werden für den Erlass des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides somit € 32,50 fällig. Die Gerichtskosten für ein u. U. folgendes Gerichtsverfahren betragen in der Regel zusätzlich € 162,50.

Zahlung des Schuldners - Die anfallenden Gerichtskosten sind vom Schuldner zu tragen, wenn die Forderung des Gläubigers berechtigt ist und der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet.

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Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes
Berechnung der Anwaltsgebühren - Wird zur Durchführung der Beantragung eines Mahnbescheides ein Rechtsanwalt beauftragt, werden die Rechtsanwaltsgebühren wie die Gerichtsgebühren entsprechend der Forderungssumme erhoben:

Forderungssumme
bis x.xxx €

Anwaltsgebühr in €

Forderungssumme
bis x.xxx €

Anwaltsgebühr in €

500

45

50.000

1.163

1.000

80

65.000

1.248

1.500

115

80.000

1.333

2.000

150

95.000

1.418

3.000

201

110.000

1.503

4.000

252

125.000

1.588

5.000

303

140.000

1.673

6.000

354

155.000

1.758

7.000

405

170.000

1.843

8.000

456

185.000

1.928

9.000

507

200.000

2.013

10.000

558

230.000

2.133

13.000

604

260.000

2.253

16.000

650

290.000

2.373

16.000

696

320.000

2.493

19.000

742

350.000

2.613

22.000

788

380.000

2.733

25.000

863

410.000

2.853

30.000

938

440.000

2.973

40.000

1.013

470.000

3.093

45.000

1.088

500.000

3.213

Umfang der Tätigkeit - Der Rechtsanwalt erhält für das gesamte Mahnverfahren von Mahnung bis zum Erlass eines Mahnbescheides eine Gebühr.

Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides vom Anwalt zusätzlich die halbe Gebühr, entsprechend der in der Tabelle angegebenen Forderungssumme erhoben.

Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, in dem der Rechtsanwalt eine Begründung anfertigen muss, warum der Forderungsanspruch gegen den Schuldner begründet ist. Für diese Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine weitere 0,3-fache Verhandlungsgebühr.

Zusätzlich fällt eine Terminsgebühr an, wenn es im Verlauf des Verfahrens zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine 1,2-fache Terminsgebühr fällt an, wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, bei der der Schuldner anwesend bzw. vertreten ist. Stattdessen fällt nur eine 0,5-fache Terminsgebühr an, wenn der Schuldner bei der gerichtlichen Verhandlung nicht anwesend oder vertreten ist.

Zahlung des Schuldners - Die für Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid fälligen Anwaltskosten sind in jedem Fall vom Gläubiger oder dessen Rechtschutzversicherung zu tragen, auch wenn der Schuldner die Forderung aufgrund des Mahnverfahrens vollständig begleicht.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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