Schritt 12: Vollstreckungsbescheid unzustellbar

Das Gericht teilt mit, dass der Vollstreckungsbescheid dem Schuldner von der Post nicht zu-gestellt werden konnte, da dieser z.B. verzogen ist oder dieser nicht persönlich bzw. beim Schuldnerunternehmen kein gesetzlicher Vertreter (z.B. Geschäftsführer) angetroffen werden konnte.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 13: Anschriftenermittlung

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 10: Erlass Vollstreckungsbescheid