Schritt 4: Mahnbescheid unzustellbar

Das Gericht teilt mit, dass der Mahnbescheid dem Schuldner von der Post nicht zugestellt werden konnte, da dieser z.B. verzogen ist oder beim Schuldnerunternehmen niemand angetroffen werden konnte.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt5: Anschriftenermittlung

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt2: Erlass Mahnbescheid