Das Gericht teilt mit, dass der Mahnbescheid dem Schuldner von der Post nicht zugestellt werden konnte, da dieser z.B. verzogen ist oder beim Schuldnerunternehmen niemand angetroffen werden konnte.
Nachfolgende Schritte:
Schritt5:
Anschriftenermittlung
Vorherige Schritte:
Schritt2:
Erlass Mahnbescheid