Schritt 5: Anschriftenermittlung

Mittels verschiedenster Informationsquellen (z.B. Teleauskunft, Einwohnermeldeamtsanfragen, CEG-Konsumenten-Auskunft, Handelsregisterauskunft, Gewerbeamtsauskunft, IHK-Auskunft) können wir versuchen die aktuelle Adresse des Schuldners zu ermitteln, um im Erfolgsfalle eine Neuzustellung des Mahnbescheides zu veranlassen.

Kann eine neue Anschrift ermittelt werden, wird von uns bei Gericht eine neue Zustellung des Mahnbescheides veranlasst.

Wurde der Schuldner nur nicht angetroffen, kann eine Zustellung durch den Gerichtswachtmeister zu einem bestimmten Zeitraum veranlasst werden, in dem z.B. im Geschäftslokal des Schuldnerunternehmens jemand anwesend ist.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt3: Zustellung Mahnbescheid erfolgreich
[Image] Ende des Mahnverfahrens

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt4: Mahnbescheid unzustellbar